RAL - Gütesicherung - Vorgehensweise
Der Weg
Um für eine Produktgruppe eine RAL-Gütesicherung zu erreichen, wird zunächst ein Gütesicherungsantrag an den RAL gestellt. Danach müssen von den Fachgremien der Gütegemeinschaft Güte- und Prüfbestimmungen erarbeitet und dem RAL zur Zulassung zugeleitet werden. Dazu gehört auch die Festlegung von Probenahmeterminen und Untersuchungsmethoden.
Zu diesen Bestimmungen werden im Anschluss alle betroffenen Verbände, Behörden, Institutionen und das Bundeswirtschaftsministerium angehört und eventuelle Änderungswünsche berücksichtigt.
Ist ein Konsens dieser "Fach- und Verkehrskreise" erzielt worden, erkennt der RAL die Gütesicherung und das Gütezeichen an.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben die Hersteller der jeweiligen Produktgruppe die Möglichkeit, ihre Produkte nach diesen Grundregeln gütezusichern und das RAL-Gütezeichen zu erwerben.



