RAL-Gütesicherung - Verfahren
Das Verfahren der RAL-Gütesicherung
Möchte ein Hersteller sein Produkt gütesichern lassen, beginnt zunächst ein 6-monatiges Zulassungsverfahren. In diesem muss je nach Produkttyp eine festgelegte Anzahl von umfangreichen Analysen durchgeführt werden. Dabei sind sowohl Probenahmen durch den Betrieb als auch Fremdprobenahmen durch einen von der Gütegemeinschaft bestellten Probenehmer vorgeschrieben. Betriebseigene Mitarbeiter werden eigens für diese Aufgabe geschult. Durchführen dürfen das Analysenprogramm nur vom jeweiligen Güteausschuss bestimmte unabhängige Labore, die Probenahmemodalitäten sind dabei exakt vorgegeben. Die Analyseergebnisse gelangen vom Labor direkt zur Auswertung durch den jeweiligen Güteausschuss. Entspricht das angemeldete Produkt in dieser Zulassungszeit den Gütebestimmungen, kann der Güteausschuss das Gütezeichen vergeben.
Nach der Gütezeichenvergabe beginnt das sogenannte Überwachungsverfahren. Unter der neutralen Kontrolle des Güteausschusses muss auch hier je nach Produkttyp eine bestimmte Anzahl von Proben in neutralen Laboren untersucht werden, wobei eine festgelegte Anzahl von Fremdprobenahmen verlangt wird ("Fremdüberwachung"). Diese "Fremdüberwachung" ist ein wichtiges Standbein der Gütesicherung. Zusätzlich ist der Betrieb verpflichtet, den Produktionsprozess jederzeit nachvollziehbar zu überwachen und zu protokollieren, sowie wichtige Produktionsparameter wie den Salzgehalt und den pH-Wert des produzierten Substrats bei jeder Charge sofort im Betrieb zu kontrollieren ("Eigenüberwachung"). Erfüllt ein Produkt nicht mehr die Anforderungen der Gütesicherung, kann der Güteausschuss Wiederholungsprüfungen anordnen und nötigenfalls das Gütezeichen aberkennen.



